- Pönalversicherung
- Pö|nal|ver|si|che|rung 〈f.; Gen.: -, Pl.: -en; Rechtsw.〉 Versicherung gegen Strafzahlungen, die ein Auftragnehmer dem Auftraggeber zu entrichten hat, wenn er die Vertragsbedingungen, z. B. Liefertermine od. eine bestimmte Qualität der vereinbarten Leistungen, nicht einhalten kann [Etym.: → pönal]
Lexikalische Deutsches Wörterbuch. 2013.